H Kennzeichen

Oldtimer Zulassung

 

H Kennzeichen, Young und Oldtimer

Das Kennzeichen für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut auf vier Rädern. Gleichermaßen selbstverständlich auch für mehr oder weniger Räder wie Motoräder, Traktoren und Lastkraftwagen.

 

Grundsätzliches Kriterium eines Fahrzeugs ob Young oder Oldtimer.

Originalzustand in einem guten Erhaltungszustand.

 

Youngtimer

Als Youngtimer gelten Fahrzeuge, die seit mindestens 20 Jahren im Straßenverkehr genutzt worden sind, aber nicht älter als 30 Jahre sind.

Oldtimer

Oldtimer gelten entsprechenden Fahrzeuge die 30 Jahre und älter sind.

Die Grundlagen / Voraussetzungen zur Einstufung eines Oldtimers bzw. Youngtimers sind im Prinzip dieselben, jedoch ist der Begriff Youngtimer nicht gesetzlich festgehalten.

Zusätzlich gibt es bei Oldtimer Fahrzeugen entsprechende Kategorien / Klassifizierungen

  • Klasse A: Ancestor (gebaut bis einschl. 1904)
  • Klasse B: Veteran (1905-1918)
  • Klasse C: Vintage (1919-1930) 
  • Klasse D: Post Vintage (1931-1945) 
  • Klasse E: Post War (1946-1960)
  • Klasse F: 1961-1970
  • Klasse G: Fahrzeuge ab 1971 mit einem Alter von 30 Jahren und mehr.

Die aufgelisteten Klassen entsprechen der Klassifizierungsmethoden des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Federation Internationale Vehicules Anciens).

Der Weltverband FIVA nicht zu verwechseln mit der Fifa (Fußball) setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein.

 

Grundsätzlich ist ein Fahrzeug mit einem alter von 30 und mehr Jahren ein Oldtimer aber das heißt noch lange nicht das es auch ein anerkanntes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist.

 

Das Historische Kennzeichen

Um ein H Kennzeichen für ein entsprechendes Fahrzeug zu bekommen ist ein entsprechendes Gutachten notwendig.  

Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Damit das Fahrzeug eine Anerkennung als Oldtimer erhält, ist ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.

Bei der Untersuchung geht es darum die Frage zu klären, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann.

Die Technik des Fahrzeugs und der Gesamtzustand spielen hierbei eine der größten Rollen.

Es muss dem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Maßgeblich ist die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). In Ihrer jeweils gültigen Fassung.

Voraussetzungen einer Oldtimer-Begutachtung § 23 StVZO

Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss ein Sachverständiger diesen zum kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut erklären.

  • Abgrenzung von anderen alten Fahrzeugen durch einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
  • Das Fahrzeug darf keine technischen Mängel oder Unfallschäden haben. Normale Gebrauchsspuren sind jedoch statthaft.
  • Es dürfen keinen unsachgemäßen Instandsetzungen vorgenommen worden sein.
  • Wesentlichen Teile des Fahrzeugs müssen im Originalzustand vorhanden sein
  • das Fahrzeug soll weitestgehend so aussehen, wie zu dem Zeitpunkt, als es zum ersten Mal die Fertigungshalle verließ
  • falls das Fahrzeug modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen

Abweichungen vom Original

Änderungen sind durchaus erlaubt aber, der Rahmen ist maßgeblich.

  • Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
  • anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
  • Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
  • Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl
  • die Farbgebung des Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Umbauten

Umbauten dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese auch in den ersten zehn Jahren ab der Erstzulassung des Fahrzeugs möglich waren.

Das gilt entsprechend für alle Anbauteile wie Lenkräder, Spoiler, Sitze, Fahrwerke, Felgen.

Ausnahmen hierbei die nicht unter die 10 Jahres Regel fallen

  • behindertengerechte Umbauten
  • Umbau der elektrischen Anlage von 6 auf 12 Volt.
  • Nachrüstung eines Katalysators

Auf jeden Fall müssen alle an und Umbauten verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen.

 

Sollten alle Bedingungen erfüllt sein kann ein Gutachten für die Oldtimerzulassung erstellt werden.

 

Tipp:

Um es Euch und dem Prüfer zu erleichtern, solltet ihr euch im Voraus einen Termin holen und das Ganze einmal besprechen und eine vorab Besichtigung durchzuführen.  

Speziell bei Oldtimern mit Umbauten aus den 80 und 90er Jahren. Die Zeit des Hardcore Tunings, Opel, VW und Co. Hier ist es von Vorteil einen Prüfer zu haben der selbst mit dem DW-Katalog im Arm eingeschlafen ist.

Gleichermaßen gilt es für amerikanische Fahrzeuge. Hier gibt es auch einige Spezis, die sich mit Leidenschaft und einem großen Fachwissen mit der Thematik beschäftigen.