Generelles
Von ABE bis zur Einzelabnahme
Kann man den Wurstblinker eintragen oder doch lieber den Auspuff weglassen ?
Technische Änderungen
Das Buch mit sieben Siegeln oder malen nach Zahlen. Im Norden erinnern wir uns gerne an Werner und seinen Wurstblinker sowie die Aussagen der Prüfer "Die Bereifung is nich original, sowas gehört verboten"
Ja viele technische Änderungen müssen entsprechend begutachtet werden und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Allgemeine Betriebs Erlaubnis
Kurz ABE ist das Zauberwort alles, was eine ABE hat, darf ich anbauen und muss ich nicht eintragen. So der Glaube.
Aber glauben heißt nicht wissen!
Ein Serien Fahrzeug wird zum Beispiel mit einem Satz Alufelgen eines Drittanbieters mit Winterreifen ausgerüstet. Normale Größe mit einer ABE so muss die ABE nur mitgeführt werden.
Wird das Fahrzeug zudem mit Spurplatten ausgerüstet ist die Betriebserlaubnis nicht mehr gegeben. Außer der Betrieb der Spurplatten in der entsprechenden Größe ist in der ABE des Felgen Herstellers in Verbindung auf diesem Fahrzeug Typ geprüft worden. Und die Spurplatten sind auch exakt diese.
Gleich verhält es sich entsprechend mit Fahrwerks Federn, es gibt Tieferlegungsfedern auf dem Markt die über eine ABE verfügen. Die ABE bezieht sich aber nur auf die Ausrüstung mit Serienbereifung.
Sind aber an dem Fahrzeug nur die Alufelgen für die Winterreifen ohne Änderungen am Fahrwerk montiert und es kommt ein Spoiler mit ABE auf den Kofferraum so ist auch diese mitzuführen und beide Positionen müssen nicht eingetragen werden.
Also ABE’s richtig durchlesen, Abhängigkeiten erkennen und im Zweifel fragt vorher bei einer Prüforganisation nach.
Änderungsabnahmen
Die sogenannten Änderungsabnahmen sind Prüfpflichtige Abnahmen. Hierbei werden die Kombination und Funktionen bei mehreren Änderungen am Fahrzeug geprüft.
Voraussetzung für die Prüfung und Eintragung sind Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung, ABE für Fahrzeug Teile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung.
Hier taucht auch wider die ABE auf, genau wie im Beispiel Allgemeine Betriebserlaubnis beschrieben geht es hier um Änderungen, die in Verbindung miteinander stehen oder auch um Eintragungen für die keine ABE sondern nur ein Teilegutachten, EG Genehmigung und oder diverse weitere zur Verfügung stehen.
Hier nehmen wir den Klassiker ein Fahrwerk. Das Fahrzeug ist Tiergelegt es gibt eine ABE für die Felgen, aber dieses bezieht sich auf den Serienzustand des Fahrzeugs.
Und damit das Ganze besser aussieht, breiter und sportlicher wirkt kommen noch Spurplatten dazu.
Das Ganze ist dann in Kombination zu prüfen und muss entsprechend eingetragen werden.
Wichtig ist, dass das Ganze vernünftig montiert wird und die geltenden Regeln eingehalten werden.
Frei Gängigkeit der Rad Reifen Kombination in den Rathäusern.
Ausreichende Abdeckung der Reifen
Zulässige Reifen auf den Felgen
Einhaltung der notwendigen Forderungen in den Teilegutachten, ABE’s etc.
Beispiel:
Im TGA eines Gewinde Fahrwerks stehen 5mm Spurplatten bei Nutzung der Serienfelgen drin.
Ausnahmen klar bei anderen Felgen andere ET etc. alles machbar aber die notwendigen Abstände, Frei Gängigkeit etc. müssen passen.
Im Grunde lässt sich sowas alles Eintragen wo entsprechende Dokumente vorgelegt werden können und die Ausführung harmonieren.
Ist es entsprechend der Teilegutachten ABE’s und Co ausgeführt gibt es hier nichts zu befürchten.
Die Hersteller machen es nicht umsonst, Typ Genehmigungen und die dazu gehörigen Prüfungen kosten eine Menge Geld und kommen schnell mal in einen 5-stelligen Bereich.
Immer wieder hört man ermessen des Prüfers, der will das nicht eintragen. So einfach ist es aber nicht, es gibt klare Regeln und wenn diese eingehalten werden, dann muss er auch begründen, warum er es nicht eintragen will.
Fakt ist, das die Typgenehmigungen die Prüforganisationen durchlaufen und diese damit nicht unerhebliches Geld verdienen. Was macht eine Genehmigung Sinn, wenn es am Ende Querulanten gibt, die meinen auf einen Blick festzustellen das geht nicht.
Wichtig ist sich vernünftig vorzubereiten. Am besten ist ein Gespräch im Voraus und das sollte schon mit entsprechenden Informationen beginnen. Das Vorhaben die notwendigen Unterlagen und auch Fragen, die Euch vielleicht beschäftigen wo ihr sagt das könnte schwierig werden.
Es ist ein Geben und Nehmen und scheut euch nicht, auch mal gegen anzugehen oder auch den Prüfort oder Prüfer zu wechseln.
Schließlich zahlt ihr für eine Angebotene Leistung der Prüforganisation.
Einzelabnahme
Der heilige Grall in Bezug zu Änderungsabnahmen.
Einzelabnahmen solltet ihr Grundsätzlich im Voraus besprechen. Was ist erforderlich was will der Prüfer sehen.
Hier gibt es unzählige Möglichkeiten was geht und was nicht und auch die Abläufe dazu.
Umbauten die den Einsatz von Sonderteilen erfordern.
Bei einem Motorenumbau müssen als Teil des Umbaus die Motorhalter gewechselt werden.
Hier kann man nicht mal eben einen zusammenschweißen einbauen und der Prüfer sagt ja alles Super mir gefallen die Schweißnähte. Das Erste, was kommt ist die Frage Festigkeitsgutachten?
Im besten Fall habt ihr es im Vorfeld geklärt und habt euer Muster zu einer Firma geschickt, die Euch einen Motorhalter gefräst hat und dafür ein Festigkeitsgutachten und oder Material Zeugnis ausgestellt hat.
Damit kann der Prüfer was anfangen und auf Grund der Unterlagen auch ruhigen Gewissens sagen, das hält die Trage ich ein.
Wichtig ist eine Grundlage bei Sonderteilen die Bedenken ausräumt und entsprechend eine Unbedenklichkeit Erklärung abgibt und untermauert.
Auch die Prüfer werden geprüft und es ist schon so manch einem das Thema Eintragungen zum Verhängnis geworden.
Leider gibt es immer noch das Thema Gefälligkeit, TÜV-Prüfer die TÜV und oder Eintragungen durchwinken, die niemals eine Plakette oder Eintragungen bekommen dürften. Das hat auch zur Folge das viele Vernünftige Prüfer noch vorsichtiger geworden sind und selbst ein Material Zertifikat für die Büroklammer der eingereichten Unterlagen haben wollen.
Bei sehr weit reichenden Umbauten Motorentausch Änderungen an der Karosserie etc. empfiehlt sich auch sogenannter begleitender TÜV.
Während der Umbau Phase kommt der Prüfer auf Anforderung vorbei und es werden Kontrollen durchgeführt und Maßnahmen besprochen.
Vorteil hierbei können aufkommenden Probleme direkt geklärt werden und Maßnahmen getroffen werden, die am Ende zu einer positiven Abnahme führen.
Parallel hat der Verantwortende Prüfer einen besseren Überblick. Gerade auch hinsichtlich der Änderungen, die man nur im teil demontierten Zustand begutachten kann.
Aber Achtung!!!
Egal welcher weg der Eintragung notwendig ist, wenn ihr meint ihr habt alles erledigt dann seid ihr aber noch lange nicht fertig.
Bei der ein oder anderen Eintragung je nach Art und Umfang bekommt ihr ein Gutachten / Prüfbescheinigung wo im Schluss Satz vermerkt ist. "Die Eintragung ist bei der nächsten Befassung mit den Papieren vorzunehmen."
Damit ist alles erledigt und vergessen.
Die Papiere lasse ich im Auto, falls ich mal angehalten werde und gut ist. Ja und in drei Jahren wird das Auto mal abgemeldet und nach einem halben Jahr wieder angemeldet und die Daten natürlich nicht eingetragen.
Ihr fahrt zu einer HU und dann fehlen die Papiere ……
Solange es in einer 10 Jahres Frist liegt, könnt ihr als Fahrzeug Halter die Papiere bei der entsprechenden Prüf Organisation anfordern als Zweitschrift. Danach gibt es nichts mehr da die Fristen abgelaufen sind.
Wenn ihr das Auto verkauft oder ein Auto kauft ist es absolut wichtig das alle Änderungen eingetragen sind oder entsprechend zu allen Änderungen die Unterlagen vollständig vorliegen. Der neue Besitzer kann, selbst wenn ihm die Prüf Organisation bekannt ist keine neuen Papiere anfordern das es dem Datenschutz unterliegt.
Eure Verantwortung
Und unabhängig ob ihr die Papiere habt oder es in die Fahrzeug Papiere eingetragen lässt habt ihr eine Verantwortung!!!
O wie Ornithologe das war doch der unter der Bettdecke …….. nein aber es hat auch mit Vögeln zu tun. Flügel Federn usw. nicht, was Ihr jetzt denkt.
Orthografie ist der richtige Begriff. Das Gegenteil von dem Leiden mancher Prüfer und Zulassungsstellen Angestellter. Legasthenie, wir schreiben auch nicht immer alles richtig und perfekt.
Aber es scheitert tatsächlich am Schreiben und Abschreiben.
4-Koben Bremssattel, 2-Stellieger Bremsscheibe sind keine Seltenheit. Wenn es dann noch um Zahlen geht, beispielsweise der Nummer von Fahrwerksfedern welche zwischen vorne und hinten vertauscht sind oder die Nummern sich durch Tippfehler geändert haben.
„Liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters!!!!“ dafür bezahlt Ihr, kein Witz.