TÜV
Prüforganisationen
Seit der Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im März 2019, dürfen alle Prüforganisationen Vollgutachten nach §21 StVZO & Einzelabnahme nach §19.2 durchführen.
Kleinere Organisationen wie zum Beispiel TÜV Hanse (Hamburg) zugehörig zum TÜV Süd und andere sind hier nicht aufgeführt.